Teilnahmebedingungen Gewinnspielaktion „Ready to Drink Gewinnspiel“
Mit der Teilnahme an der Gewinnspielaktion „Ready to Drink Gewinnspiel“ (im Folgenden „Aktion“) akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen:
Veranstalter der Aktion ist die Beam Suntory Deutschland GmbH, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Frankfurt am Main (im Folgenden „Beam Suntory“ oder „Veranstalter“).
1. Die Teilnahme ist kostenlos und vom Kauf der Produkte oder der Bestellung eines Newsletters unabhängig. Aktion
2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und Angehörige der mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen und Kooperationspartner sind nicht teilnahmeberechtigt.
3. Jeder Teilnehmer kann an der Aktion im Zeitraum vom 20.04.23 bis 09.05.2023 (24:00 Uhr deutscher Zeit) einmalig teilnehmen. Verspätete Teilnahmen, gleich aus welchem Grund, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnahme über Teilnahme- oder Gewinnspielanmeldungsdienste ist ebenfalls ausgeschlossen.
4. Verlost werden 3x1 “Ready to Drink – Ready to Share – Sets” (inklusive 1x Jim Beam Refreshing Flavor Black Cherry & 1x Jim Beam Bourbon Sprizz Refreshing Lemon).
1. Im Aktionszeitraum können die Teilnehmer unter dem Instagram Post auf dem Kanal von Jim Beam teilnehmen. Hierzu müssen die Teilnehmer dem Instagram Kanal von Jim Beam (https://www.instagram.com/jimbeam_de/) folgen und unter dem respektiven Instagram Post einen Kommentar hinterlassen, in dem sie ihre Jim Beam Lieblingssorte erwähnen. Alle vollständigen und gültigen Teilnahmen haben anschließend die Chance auf einen Gewinn. Die mehrmalige Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss des Teilnehmers.
2. Alle vollständigen und gültigen Teilnahmen nehmen am Gewinnspiel teil. Die 3 Gewinner werden per Zufallsprinzip (Losentscheid) durch den Veranstalter ermittelt. Jeder Gewinner erhält als Gewinn 1x “Ready to Drink – Ready to Share – Sets”.
3. Der Gewinnversand erfolgt an den jeweiligen Gewinner innerhalb von 30 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung. Der Gewinn wird nur innerhalb Deutschlands versendet. Sobald der Gewinn an den Transportdienstleister übergeben worden ist, liegt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs beim Gewinner.
4. Sollte der Sachpreis beschädigte sein, wird eine Reklamation nur akzeptiert, wenn das beschädigte Produkt eingeschickt wird.
5. Meldet sich der Gewinner auf die Gewinnbenachrichtigung durch den Veranstalter nicht binnen der in der Benachrichtigung genannten Frist zurück, so verfällt der Gewinnanspruch. Der Gewinnanspruch verfällt ebenfalls, wenn eine Zustellung des Gewinns unter der vom Gewinner angegeben Adresse nicht möglich ist. Der Gewinner ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten allein verantwortlich. Dem Veranstalter steht es frei einen neuen Gewinner zu ermitteln.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche Angaben im Rahmen der Aktion machen, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder Manipulationen vornehmen und/oder vornehmen lassen, von der Aktion auszuschließen. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen kommen die Verweigerung eines bereits zugesagten Gewinns und auch eine Rückforderung des Gewinns in Betracht.
Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen die Teilnahmebedingungen zu ändern, insbesondere an veränderte rechtliche und/oder technische Verhältnisse anzupassen. Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online abrufbar. Der Veranstalter kann die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen ändern, aussetzen oder beenden, soweit dies aufgrund von Umständen erforderlich ist, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion gewährleistet werden kann. Falls eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bzw. seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter haftet dem Grunde nach für eigene, bzw. seiner Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, auf deren Erfüllung die Teilnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels regelmäßig vertrauen durften; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
1. Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion
Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind in den Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Gewinnspielaktion „Ready to Drink Gewinnspiel“ („Datenschutzinformation“) enthalten.
2. Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website
Auf welche Weise personenbezogene Daten verarbeitet werden, die im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website anfallen, ist in der „Datenschutzrichtlinie für die Nutzung der Website“ beschrieben. (erreichbar über: https://www.beamsuntory.com/de-de/privacy-policy )
1. Der Gewinn kann weder gegen andere Leistungen eingetauscht noch auf Dritte übertragen werden. Es besteht kein Anspruch auf eine ersatzweise Barauszahlung. Der Gewinner verpflichtet sich, das gewonnene Ready to Drink – Ready to Share – Set nicht weiterzuverkaufen und auch nicht anderweitig kommerziell zu nutzen.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragen.
3. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Facebook und/oder Instagram steht in keiner Verbindung zu dieser Aktion und sponsert, unterstützt oder organisiert diese Gewinnspielaktion nicht. Es bestehen keine Rechtsansprüche gegenüber Facebook und/oder Instagramm. Die Teilnehmer an der Aktion stellen jeweils Facebook und/oder Instagram von allen Ansprüchen frei.
5. Diese Teilnahmebedingungen einschließlich der Aktionsmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. .
6. Bei Fragen oder Anmerkungen zum Gewinnspiel kann sich der Teilnehmer per E-Mail an info@beamsuntory.com wenden..
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